Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei GRÜNE / B 90 zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 25.05.2014

Frau Nicole Schwarz, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung, verzichtet mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf ihren Sitz als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung. Damit verliert sie die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung zum 10.10.2023.  

Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf die zweite Ersatzperson des Wahlvorschlages GRÜNE / B 90, Herrn Karl-Heinz Kordt, zum 10.10.2023 übergegangen ist. Die erste Ersatzperson, Frau Katharina Lühr, verzichtet auf ihren Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung. 

Herr Karl-Heinz Kordt hat am 10.10.2023 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

 

Schönwalde-Glien, den 10.10.2023

gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien