7. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“


Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 und des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl. I/17, [Nr.28]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 8], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 36]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 16.02.2023 zur Drucksachen-Nr.: DR 011/2023 folgende

7. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“ beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“

 

§ 5 Umlagesatz Buchstabe a) wird geändert gefasst wie folgt:

   „a)        für den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-

                Havelseen“ ab dem 01.01.2023 zu den Vorteilsgebietstypen

 

Siedlungs- und Verkehrsfläche                              0,003375 €/qm

Landwirtschaft                                                             0,001687 €/qm

Waldflächen                                                                   0,000844 €/qm“

 

§ 5 Umlagesatz Buchstabe b) wird geändert gefasst wie folgt:

   „b)        für den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ ab dem 01.01.2023 zu den Vorteilsgebietstypen

 

Siedlungs- und Verkehrsfläche                              0,002848 €/qm

Landwirtschaft                                                             0,001424 €/qm

Waldflächen                                                                  0,000712 €/qm“

 

§ 5 Umlagesatz Buchstabe c) wird geändert gefasst wie folgt:

„c) Es werden Verwaltungskosten in Höhe von 1,22 € pro Bescheid festgesetzt.“

Artikel 2

Diese 7. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“ tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Schönwalde-Glien, den 1. März 2023

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ und „Schnelle Havel“