Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 96 Absatz 1 Nummer 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 16.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:
1. Es betragen
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge 160.000 €
die Aufwendungen 168.500 €
der Jahresgewinn -8.500 €
der Jahresverlust
1.2. im Finanzplan
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus laufender Geschäftstätigkeit -6.000 €
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Investitionstätigkeit -17.000 €
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Finanzierungstätigkeit -10.000 €
2. Es werden festgesetzt
2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 €
2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
2.3. die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden) 0 €
Schönwalde-Glien, 20.11.2023
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister